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Preiserhöhung beim Strom oder Gas bekommen? Das können Sie tun
Wenn Ihr Anbieter den Preis erhöht, dürfen Sie in der Regel außerplanmäßig kündigen. Wir erklären, worauf es ankommt, und rechnen mit Ihnen nach, ob sich ein Wechsel lohnt. Bringen Sie dafür das Schreiben Ihres Anbieters und Ihre letzte Jahresabrechnung mit.
Habe ich bei einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
In der Regel ja. Erhöht Ihr Strom- oder Gasanbieter den Preis einseitig, können Sie den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem die Erhöhung wirksam wird. Das steht in § 41 Absatz 5 des Energiewirtschaftsgesetzes; für die Grundversorgung gilt Ähnliches nach der Strom- und der Gasgrundversorgungsverordnung. Der Anbieter muss die Erhöhung ankündigen und in seinem Schreiben auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
Wichtig für die Frist
Die Kündigung muss beim Anbieter eingehen, bevor die Erhöhung gilt. Nennen Sie im Schreiben das Datum, ab dem der neue Preis gelten soll.
Schriftlich und nachweisbar
Die Verbraucherzentrale rät, schriftlich zu kündigen und sich auf § 41 des Energiewirtschaftsgesetzes zu berufen, statt nur anzurufen.
Kein Ersatz für Rechtsberatung
Das ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Im Streitfall hilft die Verbraucherzentrale.
Was tun Sie Schritt für Schritt?
So gehen wir mit Ihnen vor, wenn Sie in den Laden kommen:
1. Schreiben ansehen
Ab wann gilt der neue Preis, und wie hoch ist er im Vergleich zu vorher?
2. Vergleichen
Wir vergleichen Anbieter für Ihre Adresse und Ihren Verbrauch. Die Anbieter sind je Straßenzug verschieden, deshalb brauchen wir Ihre Adresse und möglichst Ihre Rechnung.
3. Zeitpunkt sichern
Wir sagen Ihnen, bis wann gekündigt werden muss, und wie Sie den Eingang nachweisen.
4. Wechsel beauftragen
Sie entscheiden. Notieren Sie am Tag des Lieferbeginns den Zählerstand.
Wann lohnt sich ein Wechsel nicht?
Wenn Ihr Preis auch nach der Erhöhung noch günstig ist, bleiben Sie besser. Das sagen wir Ihnen ehrlich. Prüfen Sie auch, ob ein neuer Tarif nur mit einem Bonus im ersten Jahr lockt und danach teurer wird.
Mehr dazu
Wann ein Stromwechsel lohnt: Strom vergleichen und wechseln. Neu eingezogen? Strom anmelden.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich kündigen?
Die Kündigung muss beim Anbieter eingehen, bevor die Erhöhung wirksam wird. Das Datum steht in seinem Schreiben.
Muss mein Anbieter mich auf das Kündigungsrecht hinweisen?
Ja, die Mitteilung über die Preiserhöhung muss auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Fehlt der Hinweis, lassen Sie sich beraten, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Brauche ich als Mieter etwas Besonderes?
Wenn der Vertrag auf Ihren Namen läuft, entscheiden Sie selbst. Läuft er über den Vermieter oder die Hausverwaltung, fragen Sie dort nach.
Was kostet die Beratung?
Die Beratung im Laden ist kostenlos. Wir sagen Ihnen auch, wenn sich ein Wechsel nicht lohnt.
Stand 29.10.2026. Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen: Preiserhöhung und Sonderkündigungsrecht. Rechtliche Regelungen können sich ändern. Wir erklären Ihnen gern den Stand für Ihren Vertrag.